Baumschutz und Grünordnung

Aus Gründen eines selbstverständlichen Umgangs mit Bäumen und Pflanzen im innerörtlichen Bereich, verzichtet der Gemeinderat bewusst auf den Erlass einer alles reglementierenden Baumschutzverordnung. Der Baumschutz erfolgt bei Bauvorhaben über Baumbestands- und Freiflächenpläne. 
Begleitend führt die Örtliche Bauvorschrift zur Ortsgestaltung unter Punkt 12.1 auf:  "Für das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild bedeutsamer Baumbestand auf unbebauten Flächen bebauter Grundstücke ist zu erhalten."

Die Feststellung bedeutsamen Baumbestandes für das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild und die Genehmigung für Maßnahmen, die über die herkömmliche Pflege hinaus gehen, werden vom Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz durchgeführt, begutachtet und genehmigt.

In Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Planen und Bauen erfolgt die Beratung zur satzungsgemäßen Gestaltung von Gärten und anderen die Gebäude umgebenden Freiflächen.

Aus Gründen des Arten- und Naturschutzes, insbesondere für brütende Vögel und den an Bäumen lebenden Pflanzen - und Tierarten verweisen wir auf die Sperrfirst für die Fällung von Bäumen außerhalb des Waldes, Hecken und sonstigen Gehölzen vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres.
Diese Regelung des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet grundsätzlich, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“.
Grundsätzlich sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und andere Gehölze, unabhängig von ihrem Standort und ihrer Größe betroffen. Weiteres regelt § 39 auch die Möglichkeit von Ausnahmen für eine Maßnahme im Einzelfall. In wie fern diese Ausnahmen möglich sind, bitten wir Sie im Vorfeld mit dem Sachgebiet Natur und Landschaftsschutz und vor allem mit der genehmigenden

Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt München,
Sachgebiet 6. 3 Naturschutz, Forstrecht und Landwirtschaftsrecht,
Tel: 089/6221-0
E-Mail: naturschutz(at)lra-m.bayern.de

abzuklären. Ein hierfür erarbeitetes ausführliches Infoblatt ist im Rathaus im Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz erhältlich oder direkt über diesen Link.